Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat am 20.07.2018 eine Liste veröffentlicht, in welcher die Abgrenzung von Auftragsverarbeitern deutlich hervorgehoben wird.
Die Liste wird nicht gesamtheitlich wiedergegeben, sondern nur die relevantesten Auftragsverarbeiter.
Im DSK-Kurzpapier Nr. 13 wird das Thema der Auftragsverarbeitung ebenfalls behandelt.
Abgrenzung Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO:
- Übernahme von Lohn- und Gehaltsabrechnungen / Finanzbuchhaltung durch einen Dienstleister (ACHTUNG: Steuerberater ist kein Auftragsverarbeiter)
- Outsourcing der Datenverarbeitung im Rahmen von Cloud-Computing
- Newsletterdienstleister
- Webhoster / E-Mail-Hoster / Webseitenbetreuer
- IT-Dienstleister / Fernwartungen / externer Support, wenn Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann
- Datenträgerentsorger
Anmerkung der Datenbeschützerin
In diesem Papier wird der Visabeschaffungsdienstleister als Auftragsverarbeiter genannt.
Diese Dienstleistungsart wird gerade durch das BayLDA geprüft. Diese Information wurde telefonisch seitens BayLDA an die Datenbeschützerin übermittelt.
Kein Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO:
Inanspruchnahme von fremden Fachleistungen und eigenständigen Verantwortlichen:
- Berufsgeheimnisträger (Steuerberater, Anwalt, Ärzte, Wirtschaftsprüfer)
- Inkassobüros
- Bankinstitute
- Postdienstleister
- Internet-Plattformbetreiber, auf welchen sich Anbieter und Nachfrager treffen
- Personalvermittlungen
- Dienstleistungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Versicherungs- Finanzmakler
- Übermittlung Schulungsteilnehmerlisten an externe Schulungsleiter / Trainer / Schulungsveranstalter
- medizinische Labore / Materiallabore
- von Reisebüros vermittelte Anbieter (Hotels, Mietwagenfirmen, Flüge, Busreisen etc.)
Keine Auftragsverarbeitung, sondern der Auftrag zielt auf den Kerninhalt ab:
- beauftragte Handwerker seitens des Vermieters
- Sachverständige für Gutachtenerstellung
- Reinigungsdienstleister und Handwerker im Unternehmen
- Reinigungsdienstleister für Berufskleidung mit Namensschild
- Druck von Prospekten, Katalogen, Flyern
- Kurierdienste, Speditionen, Zeitungsausträger
- Dolmetscher, Übersetzer
Empfehlung der Datenbeschützerin
Weitere Informationen zum Thema Auftragsverarbeitung finden Sie in unserem Blogbeitrag: Wann handelt es sich um einen Auftragsverarbeiter?
FAQ zur DS-GVO
Quelle
Bayerisches Landesamt für Datenschutz: https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Abgrenzung_Auftragsverarbeitung.pdf